EMR oder ASCA? Die Anerkennung als Therapeut:in in der Schweiz

Ratgeber · Redaktion QiFlow Online · Stand Juli 2026

Wer Behandlungen anbietet, die Patient:innen bei ihrer Zusatzversicherung einreichen möchten, braucht in aller Regel eine von der jeweiligen Versicherung akzeptierte Anerkennung. Die wichtigsten Registrierungsstellen dafür sind EMR und ASCA.

Warum die Anerkennung entscheidend ist

Komplementärmedizinische Behandlungen laufen über die Zusatzversicherung (VVG). Versicherer vergüten sie nur, wenn ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind: häufig eine EMR- oder ASCA-Registrierung, zunehmend auch Branchenzertifikate, eidgenössische Abschlüsse oder weitere versichererspezifische Anforderungen. Welche Nachweise eine Kasse verlangt, entscheidet sie selbst — deshalb registrieren sich viele Therapeut:innen bei beiden Stellen.

Das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register)

  • Qualitätslabel, betrieben von der Eskamed AG in Basel — emr.ch
  • Anerkennt Therapeut:innen, nicht Schulen: Massgeblich sind Ihre nachgewiesenen Ausbildungs- und Praxisstunden gemäss EMR-Methodenliste.
  • Typische Anforderungen (methodenabhängig): schulmedizinische Grundausbildung, eine methodenspezifische Ausbildung gemäss Methodenliste sowie Praxiserfahrung bzw. Praktikum; dazu Berufshaftpflichtversicherung und die Anerkennung des EMR-Berufskodex.
  • Nach der Zertifizierung gilt eine laufende Fortbildungspflicht; das Label wird jährlich erneuert.

Die ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin)

  • Stiftung mit Sitz in Freiburg — asca.ch
  • Anerkennt Therapeut:innen und akkreditiert zusätzlich Schulen und Lehrgänge — wer an einer ASCA-akkreditierten Schule abschliesst, hat den Nachweis entsprechend einfacher.
  • Die Anforderungen an die schulmedizinische Grundausbildung und die Fachausbildung richten sich nach der jeweiligen ASCA-Methode und Ausbildungsstufe — massgeblich ist die aktuelle ASCA-Methodenliste.

EMR oder ASCA — oder beides?

Es gibt keine pauschal „bessere" Stelle: Entscheidend ist, welche Kassen Ihrer Patienten welches Label anerkennen. Da sich das je Kasse unterscheidet, fahren viele Therapeut:innen zweigleisig. Zwei Entwicklungen sollten Sie zusätzlich kennen:

  • Branchenzertifikate und eidg. Abschlüsse gewinnen an Gewicht: Einzelne Versicherer (z. B. SWICA) anerkennen neu registrierte Therapeut:innen nur noch mit Branchenzertifikat (OdA AM, OdA KT u. a.) oder eidgenössischem Diplom.
  • Kosten: Beide Stellen verlangen eine Registrierungsgebühr und einen Jahresbeitrag zur Aufrechterhaltung. Die genauen Beträge ändern sich — prüfen Sie sie direkt bei EMR und ASCA.

So läuft die Registrierung ab (typischer Weg)

  • 1. Ausbildungsnachweise zusammenstellen (Schulmedizin + Methode, Diplome, Praxisstunden)
  • 2. Antrag gemäss dem Verfahren der jeweiligen Registrierungsstelle einreichen (online oder per Post) — je nach Stelle inkl. aktuellem Strafregisterauszug, Berufshaftpflichtversicherung und Nachweisen zu Patientenerfahrung bzw. Praktikum
  • 3. Nach der Anerkennung: ZSR-Nummer wird über die Registrierungsstelle veranlasst
  • 4. Jährlich: Fortbildungen nachweisen, Label erneuern
  • 5. Ab dann: Behandlungen nach Tarif 590 abrechnen — siehe Tarif-590-Ratgeber
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Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft — massgeblich sind die offiziellen Stellen und Ihre Versicherungs- bzw. Registrierungsunterlagen. Angaben können ändern; prüfen Sie sie bei den verlinkten Quellen.