Tarif 590: So rechnen Sie als Therapeut:in korrekt ab

Ratgeber · Redaktion QiFlow Online · Stand Juli 2026

Wer in der Schweiz komplementärmedizinisch arbeitet — ob TCM, Massage, Osteopathie oder eine andere anerkannte Methode — rechnet Behandlungen in aller Regel über den Tarif 590 ab. Eine korrekte Anwendung erleichtert den Versicherern die Prüfung und reduziert Rückfragen und Rückweisungen. Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung erfolgt, hängt vom Versicherungsprodukt und der Anerkennung der behandelnden Person ab. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen.

Was ist der Tarif 590?

Der Tarif 590 ist eine schweizweit gültige Liste ambulanter komplementärmedizinischer Leistungen mit über hundert Tarifpositionen („Ziffern"). Er gilt für Leistungen, die über die Zusatzversicherung (VVG) vergütet werden — nicht über die obligatorische Grundversicherung (KVG). Entwickelt und gepflegt wird er in Zusammenarbeit zwischen Krankenversicherern („Versichererteam Komplementärmedizin") und Organisationen der Komplementärmedizin (CAMsuisse).

Wichtig: Ob und wie viel eine Kasse vergütet, hängt vom individuellen Zusatzversicherungsprodukt der Patientin ab. Der Tarif 590 standardisiert die Abrechnung — er garantiert keine Vergütung. Empfehlen Sie neuen Patienten, die Deckung vor der ersten Behandlung bei ihrer Kasse zu klären.

Voraussetzungen: Wann vergütet die Zusatzversicherung?

Wichtig zur Einordnung: Der Tarif 590 und der einheitliche Rechnungsstandard gelten als Abrechnungsformat grundsätzlich unabhängig von Verbandszugehörigkeit oder Registrierung. Damit Ihre Patient:innen aber eine realistische Chance auf Rückvergütung haben, verlangen die Versicherer in der Regel:

  • Eine anerkannte Qualifikation für die behandelte Methode — je nach Versicherer eine Registrierung bei EMR oder ASCA (Registrierungs- bzw. Qualitätsstellen), ein Branchenzertifikat (OdA AM, OdA KT) oder ein eidgenössischer Abschluss. Welche Nachweise verlangt werden, entscheidet der jeweilige Versicherer; die Anerkennung gilt pro Methode.
  • Eigene ZSR-Nummer (Zahlstellenregister, geführt von der santéservices ag — bis zum 1. Juli 2026 SASIS AG) — persönlich und nicht übertragbar. Details im ZSR-Ratgeber.
  • Die ZSR-Nummer muss als Leistungserbringer-Identifikation korrekt erfasst sein; je nach Rechnungsstandard und Konstellation wird zusätzlich die GLN (Global Location Number) verwendet.

Nicht zulässig ist, Leistungen verschiedener Therapeut:innen über dieselbe ZSR-Nummer abzurechnen — jede Person rechnet ihre eigenen Leistungen über die eigene Nummer ab. Leistungen sind nicht delegierbar.

So funktionieren die Tarifziffern

Viele Tarifpositionen werden pro angefangene 5 Minuten abgerechnet — der kleinsten verrechenbaren Einheit. Die Anzahl Einheiten muss der tatsächlichen Behandlungsdauer und den Vorgaben der jeweiligen Tarifposition entsprechen. Ein Beispiel: Eine 60-minütige Akupunktur-Behandlung (Ziffer 1004, „Akupunktur, pro 5 Min.") ergibt 12 Einheiten der Ziffer 1004. Auf dem Beleg stehen also Ziffer, Anzahl Einheiten und Ihr Preis.

  • Verwenden Sie nur Tarifziffern für Leistungen, die Sie tatsächlich erbracht haben und für die Sie fachlich qualifiziert sowie gegenüber dem jeweiligen Versicherer anerkannt sind.
  • Unterscheiden Sie die vier Schadenarten: Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Prävention — die Angabe gehört zur Behandlung.
  • Den Stundensatz legen Sie selbst fest. Die Höhe der Rückvergütung richtet sich ausschliesslich nach dem individuellen Zusatzversicherungsprodukt — möglich sind prozentuale Vergütungen, Jahreslimiten oder Maximalbeträge pro Behandlung.

Der Rückforderungsbeleg: das Herzstück

Seit dem 1. Januar 2022 akzeptieren die Krankenversicherer nur noch Rechnungen im einheitlichen Rechnungsformat („Rückforderungsbeleg"). Technische Grundlage ist derzeit der Rechnungsstandard generalInvoice Version 5.0 des Forums Datenaustausch. Üblich ist das Prinzip Tiers Garant: Sie stellen der Patientin die Rechnung, sie bezahlt Ihnen direkt und reicht den Beleg selbst bei ihrer Kasse ein.

Auf den Beleg gehören insbesondere:

  • Patient:in mit Adresse und Geburtsdatum
  • Behandler:in mit persönlicher ZSR-Nummer (und in der Regel GLN)
  • Behandlungsdatum je Sitzung, Tarifziffer(n) und Anzahl 5-Minuten-Einheiten
  • Schadenart (Krankheit/Unfall/Mutterschaft/Prävention)
  • Betrag — idealerweise kombiniert mit einer Schweizer QR-Rechnung für die Zahlung

Die häufigsten Fehler

  • Abrechnung über die ZSR-Nummer einer anderen Person (z. B. der Praxisinhaberin)
  • Pauschalen statt 5-Minuten-Einheiten („1 × Behandlung" statt „12 × Ziffer 1004")
  • Fehlende oder falsch erfasste Identifikationsangaben (ZSR, soweit erforderlich GLN) oder fehlendes Geburtsdatum → Rückweisung
  • Veraltete, selbst gebastelte Rechnungsformulare statt des Standards
  • Ziffern für Leistungen, für die gegenüber dem Versicherer keine Anerkennung besteht
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Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft — massgeblich sind die offiziellen Stellen und Ihre Versicherungs- bzw. Registrierungsunterlagen. Angaben können ändern; prüfen Sie sie bei den verlinkten Quellen.